Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Fühlen Sie sich wie Zuhause
Möchten Ihre Angehörigen in den Urlaub fahren, oder möchten Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch erholen um fit für den Alltag zu Hause zu werden? Auch für die Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege von jeweils 28 Tagen pro Jahr stehen Ihnen unsere Türen offen. Hinter diesen Türen finden unsere Gäste ein umfassendes Angebot, das auf ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt wird.
Die Pflegerische Betreuung umfasst Hilfe bei allen alltäglichen Verrichtungen wie An- und Auskleiden, Körperpflege, individuelle Unterstützung bei Ernährung und Mobilität sowie 24-Stunden-Versorgung durch unser Fachpersonal. Auch für unsere Gäste der Kurzzeitpflege bieten wir ein umfassendes Aktivierungsangebot und Orientierungshilfen.
Finanzierung
Die Kurzzeitpflege sowie die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse jeweils für maximal 28 Tage pro Jahr gewährt. Sie beteiligt sich mit bis zu 1.550 € an den Kosten. Hierfür stellt der pflegende Angehörige bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Die Unterkunft-und Verpflegungskosten sowie die Investitionskosten muss der Kurzzeitpflegegast selbst tragen.
Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen, um alle Punkte zu klären. Selbstverständlich beraten wir Sie hierbei auch gern individuell zur optimalen Beantragung der Kostenübernahme der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei der Pflegekasse.